Beschluss des OLG Düsseldorf v. 3.1.2017, gerichtl. Az. I-3 Wx 55/16
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins mit der Frage zu beschäftigen, ob ein von der Ehefrau erst Jahre nach dem Erbfall vorgelegtes Ehegattentestament wirksam ist. Zusammenfassend stellte das OLG Düsseldorf folgendes fest:
- ein sog. Ehegattentestament ist nicht darum unwirksam, weil es von der Ehefrau geschrieben und von ihrem Mann lediglich unterzeichnet wurde. Diese Formerleichterung ist gerade bei einem gemeinschaftlichen handschriftlichen Testament von Ehegatten vorgesehen.
- Auch wenn die Unterschrift des Ehegatten und nunmehrigen Erblassers kein Datum trage, sei dies nicht schädlich und das Testament sei wirksam. Das Fehlen dieser Angabe mache das Testament nicht unwirksam, insbesondere wenn an der Echtheit der Unterschrift des Erblassers keine Zweifel bestünden
- Auch die Tatsache, dass sich die Ehefrau zunächst an das vor rund 30 Jahren erstellte Testament nicht erinnert habe, sei nicht ungewöhnlich und auch nicht schädlich
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